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Ambulante pflegerische Dienste helfen in Teilbereichen bei der Pflege oder übernehmen sie auch vollständig. Dies umfasst folgende Aufgaben:
Grundpflege
ärztlicher Verordnungen (wie Spritzen)
Vorbeugende und aktivierende Maßnahmen.
Leistungserbringer solcher Dienste sind neben den privaten ambulanten Pflegediensten auch kirchliche und freie Wohlfahrtsverbände, die bundesweit tätig sind:
Diakonie-/Sozialstationen sind Zentren für ambulante pflegerische Dienste. Über die Pflege hinaus bieten sie oft auch Haushaltshilfsdienste, Mahlzeitendienste ("Essen auf Rädern") und Behindertenbetreuung an.
Fahr- und Begleitdienste bringen Kranke zum Tagespflegeheim, zum Arzt, zur Therapie und auch zum Gottesdienst oder zum Einkaufen. Sie werden durchgeführt von Sozialstationen, Alten- und Pflegeheimen, Tagespflegeheimen oder ehrenamtlichen Diensten der Kirchengemeinden.
Kurzzeitpflege entlastet den pflegenden Angehörigen für einige Zeit. Der Kranke wird vorübergehend in ein Pflegeheim aufgenommen. Informationen dazu geben Altenpflegeheime und Sozialstationen.
Selbsthilfegruppen und spezielle Interessenverbände helfen ebenfalls Betroffenen bei der Bewältigung ihres Schicksals.
Tagespflegeheime, in die der Kranke tagsüber gebracht werden kann, werden zunehmend ausgebaut und gefördert. Adressen und Informationen dazu sind bei den Sozialämtern und Sozialstationen erhältlich.
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